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Informationen zur Abrechnung

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Verfahrensweise und Dokumente für eine direkte Abrechnung der Seminargebühren mit Ihrer Berufsgenossenschaft / Unfallkasse

Hier finden Sie Hinweise zum Ablauf und alle wichtigen Dokumente für eine Abrechnung der direkten Seminargebühren mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft / Unfallkasse.

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir die doch sehr unterschiedlichen Regularien zur direkten Abrechnung mit den jeweils zuständigen Unfallversicherungsträgern nicht zu verantworten haben. Für uns als Veranstalter ist dieser Service eine erhebliche Mehrbelastung, die wir aber gern für unsere geschätzten Kunden anbieten. Es liegt letztlich in Ihrem Ermessen, eine direkte Abrechnung mit der BG / UK zu wählen oder alternativ die Kosten selbst zu tragen.

Wie funktioniert die Abrechnung der Seminargebühren über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse?

Besuchen Ihre Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einen unserer öffentlichen Kurse, so können wir die direkten Seminargebühren mit dem für Ihr Unternehmen zuständigen Unfallversicherer (BG oder UK) abrechnen. Dieses Verfahren ist generell nur möglich, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt und im Original am Kurstag mitgebracht und dem Trainer / der Trainerin vor Ort ausgehändigt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung am Kurstag erfolgt. Bitte senden Sie uns daher keine Unterlagen vorab. Eine nachträgliche Abrechnung, weil z. B. am Kurstag kein gültiges Abrechnungsformular vorlag, ist mit erheblichen Mehraufwand verbunden, so dass wir Ihnen hierfür eine Verwaltungspauschale von 15,00 EUR pro Abrechnungsformular berechnen müssen.

Bitte gehen Sie folgendermaßen vor:
Ihr Betrieb ist bei einer Berufsgenossenschaft (ausser BGN, BGW uder UK) versichert:
Fordern Sie bitte das Abrechnungsformular bei Ihrer Berufsgenossenschaft an und bringen Sie oder eine Teilnehmerin / ein Teilnehmer das Formular vollständig ausgefüllt und im ORIGINAL (keine Kopie) mit zum Kurs.
Liegen die erforderlichen Unterlagen am Kurstag nicht oder nicht vollständig vor, so erhalten Sie im Anschluss an das Seminar eine Rechnung.
Ihr Betrieb ist bei der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) versichert:

Ab dem 02.01.2015 müssen alle BGN-Mitgliedsunternehmen das neue BGN-Anmelde-Formular benutzen, um Beschäftigte zum Ersthelferlehrgang anzumelden.
Das neue BGN-Formular ist maschinenlesbar, bereits mit den Unternehmensdaten versehen und löst damit das bisherige DGUV-Formular ab.
Das Formular wird Ihnen innerhalb von 3-5 Werktagen von der BGN per Post zugesendet. Beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Ihrem Kursbesuch bei der BGN das Abrechnungsformular.
Sollten die erforderlichen Unterlagen am Kurstag nicht oder nicht vollständig vorliegen, erhalten Sie im Anschluss an das Seminar eine Rechnung.

Link zum BGN-Formular

Alternativ können Sie das Formular auch telefonisch bei der BGN unter 0621 – 4456 3222 oder per E-Mail ersthelferausbildung@bgn.de beantragen.

Ihr Betrieb ist bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert:

Ab dem 01.11.2017 müssen alle BGW-Mitgliedsunternehmen das neue Online-Abrechnungsverfahren für eine Kostenübernahme benutzen, um Beschäftigte zum Ersthelferlehrgang anzumelden.
Dazu gibt das neue komfortable Online-Abrechnungsverfahren die Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert die Kostenübernahme bestätigen zu lassen. Das Ergebnis ist dann eine ausgefüllte Teilnehmerliste. Diese Liste ist für das Mitgliedsunternehmen die Bestätigung, dass eine Abrechnung der dort aufgeführten Personen mit der BGW erfolgen kann. Änderungen der Teilnehmerliste, insbesondere ein Hinzufügen von zusätzlichen Personen, sind nicht zulässig. Beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Ihrem Kursbesuch bei der BGW die Kostenzusage.
Sollten die erforderlichen Unterlagen am Kurstag nicht oder nicht vollständig vorliegen, erhalten Sie im Anschluss an das Seminar eine Rechnung.

Information der BGW zur Neuregelung der Kostenübernahme für Mitgliedsunternehmen

Link zum Anmeldeformular der BGW (ohne Registrierung)

Ihre Einrichtung ist bei der Unfallkasse NRW (UK NRW) versichert:

Die Abrechnung erfolgt durch ein Gutscheinverfahren, welche die Mitgliedsunternehmen rechtzeitig (ca. 6 Wochen vor Kursbeginn) mit dem entsprechenden Antragsformular bei der Unfallkasse NRW beantragen.
Eine Kursteilnahme auf Kosten der Unfallkasse NRW ist nur mit vorliegenden gültigen Original-Gutscheinen möglich!

Unter den jeweiligen Links finden Sie die Anmeldeformulare im WORD-Format

Gutscheinanforderung Verwaltung und Handelsbetriebe
Gutscheinanforderung Schulen
Gutscheinanforderung Kindertageseinrichtungen
Gutscheinanforderung Tagespflegepersonen

Ihre Einrichtung ist bei der Unfallkasse Nord (UK Nord) versichert:

Die Abrechnung erfolgt durch ein Gutscheinverfahren, welche die Mitgliedsunternehmen rechtzeitig (ca. 6 Wochen vor Kursbeginn) mit dem entsprechenden Antragsformular bei der Unfallkasse Nord beantragen.
Eine Kursteilnahme auf Kosten der Unfallkasse Nord ist nur mit vorliegenden gültigen Original-Gutscheinen möglich!

Gutscheinanforderung Unfallkasse Nord

Ihre Einrichtung ist bei der Unfallkasse Bremen (UK Bremen) versichert:

Die Abrechnung erfolgt durch ein Gutscheinverfahren, welche die Mitgliedsunternehmen rechtzeitig (ca. 6 Wochen vor Kursbeginn) mit dem entsprechenden Antragsformular bei der Unfallkasse Bremen beantragen.
Eine Kursteilnahme auf Kosten der Unfallkasse Bremen ist nur mit vorliegenden gültigen Original-Gutscheinen möglich!

Gutscheinanforderung Unfallkasse Bremen

Ihre Einrichtung ist bei der Unfallkasse Berlin (UKB) versichert:
Die Abrechnung erfolgt durch ein Gutscheinverfahren, welche die Mitgliedsunternehmen rechtzeitig (ca. 6 Wochen vor Kursbeginn) mit dem entsprechenden Antragsformular bei der Unfallkasse Berlin beantragen.
Eine Kursteilnahme auf Kosten der Unfallkasse Berlin ist nur mit vorliegenden gültigen Original-Gutscheinen möglich!

Gutscheinanforderung Unfallkasse Berlin

Ihre Einrichtung ist bei der Unfallkasse Hessen (UKH) versichert:
Zum 1.1.2017 wird die Antragstellung zur Kostenübernahme für Erste-Hilfe-Lehrgänge vom Papierantrag auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Mitgliedsbetriebe und Schulen können dadurch einfach und unbürokratisch ihren Bedarf an Erste-Hilfe-Lehrgängen melden.
Die Abrechnung erfolgt durch ein Gutscheinverfahren, welche die Mitgliedsunternehmen rechtzeitig (ca. 6 Wochen vor Kursbeginn) online bei der Unfallkasse Hessen beantragen.
Eine Kursteilnahme auf Kosten der Unfallkasse Hessen ist nur mit vorliegenden gültigen Original-Gutscheinen möglich!

Onlineverfahren Unfallkasse Hessen

Ihre Einrichtung ist bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) versichert:
Die Abrechnung erfolgt durch ein Gutscheinverfahren, welche die Mitgliedsunternehmen rechtzeitig (ca. 6 Wochen vor Kursbeginn) mit dem entsprechenden Antragsformular bei der Unfallkasse Baden-Württemberg beantragen.
Eine Kursteilnahme auf Kosten der Unfallkasse Baden-Württemberg ist nur mit vorliegenden gültigen Original-Gutscheinen möglich!

Gutscheinanforderung Unfallkasse Baden Würtemberg

Ihre Einrichtung ist bei der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) versichert:
Die Abrechnung erfolgt durch ein Gutscheinverfahren, welche die Mitgliedsunternehmen rechtzeitig (ca. 6 Wochen vor Kursbeginn) mit dem entsprechenden Onlineformular bei der Unfallversicherung Bund und Bahn beantragen.
Eine Kursteilnahme auf Kosten der Unfallversicherung Bund und Bahn ist nur mit vorliegenden gültigen Original-Gutscheinen möglich!

Gutscheinanforderung Unfallversicherung Bund und Bahn

Ihre Einrichtung ist bei der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern (UK MV) versichert:
Die Abrechnung erfolgt durch ein Gutscheinverfahren, welche die Mitgliedsunternehmen rechtzeitig (ca. 6 Wochen vor Kursbeginn) mit dem entsprechenden Antragsformular bei der Unfallkasse Mecklenburg Vorpommern beantragen.
Eine Kursteilnahme auf Kosten der Unfallkasse Mecklenburg Vorpommern ist nur mit vorliegenden gültigen Original-Gutscheinen möglich!

Gutscheinanforderung Unfallkasse Mecklenburg Vorpommern

Ihre Einrichtung ist bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt (UK ST) versichert:
Die Abrechnung erfolgt durch ein Gutscheinverfahren, welche die Mitgliedsunternehmen rechtzeitig (ca. 6 Wochen vor Kursbeginn) mit dem entsprechenden Antragsformular bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt beantragen.
Eine Kursteilnahme auf Kosten der Unfallkasse Sachsen-Anhalt ist nur mit vorliegenden gültigen Original-Gutscheinen möglich!

Gutscheinanforderung Unfallkasse Sachsen-Anhalt

Ihre Einrichtung ist bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) versichert:
Die Abrechnung erfolgt durch ein Gutscheinverfahren, welche die Mitgliedsunternehmen rechtzeitig (ca. 6 Wochen vor Kursbeginn) mit dem entsprechenden Antragsformular bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz beantragen.
Eine Kursteilnahme auf Kosten der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist nur mit vorliegenden gültigen Original-Gutscheinen möglich!

Gutscheinanforderung Unfallkasse Rheinland-Pfalz